Urteil des LG Hamburg vom 30.03.2012 – Nutzungsausfallersatz für den gesamten Zeitraum eines Gerichtsverfahrens bei finanzieller Unmöglichkeit des Kaufs eines Ersatz-Kfz

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für ein beschädigtes Kfz kann sich auch auf eine Dauer von über 15 Monaten erstrecken, wenn die Ausgleichzahlung der gegnerischen Versicherung erst nach Beendigung eines Prozesses über Haftungsquoten und Schadenshöhe vorgenommen wird und dem Geschädigten eine Ersatzbeschaffung aus eigenen finanziellen Mitteln nicht möglich war und er dies der Gegenseite auch mitgeteilt … Urteil des LG Hamburg vom 30.03.2012 – Nutzungsausfallersatz für den gesamten Zeitraum eines Gerichtsverfahrens bei finanzieller Unmöglichkeit des Kaufs eines Ersatz-Kfz weiterlesen